Marktstammdatenregister: PV-Anlage anmelden, Schritt für Schritt in einer Stunde
Die MaStR-Registrierung ist Pflicht für jede Anlage, und der Schritt, der am häufigsten vergessen wird. So erledigen Sie ihn sauber in unter einer Stunde.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten
Die kurze Antwort
Jede Anlage und jeder Speicher muss binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden, vom Betreiber selbst, online, kostenlos. Wer die Frist reißt, riskiert Vergütungskürzungen und Bußgeld. Nötig sind nur Stammdaten, Inbetriebnahmedatum und die technischen Eckwerte aus dem Anlagenprotokoll.
Was das Register ist und wen es betrifft
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das amtliche Verzeichnis aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Registrierungspflichtig ist jede PV-Anlage unabhängig von der Größe, auch steuerbefreite Kleinanlagen, Inselanlagen mit Netzanschlussmöglichkeit und Batteriespeicher als eigene Einheit.
Verantwortlich ist der Betreiber, nicht der Installateur. Viele Fachbetriebe übernehmen die Registrierung als Service, verlassen Sie sich darauf nur mit schriftlicher Bestätigung.
Die Anmeldung Schritt für Schritt
Erstens: Benutzerkonto im MaStR-Webportal anlegen. Zweitens: sich selbst als Anlagenbetreiber registrieren (bei Betrieben: Rechtsform und Registerdaten bereithalten). Drittens: die Anlage als Einheit erfassen, Standort, Bruttoleistung in kWp, Wechselrichterleistung, Inbetriebnahmedatum, Einspeiseart. Viertens: den Speicher, falls vorhanden, als separate Einheit anlegen.
Die Daten stehen im Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs. Nach dem Absenden bestätigt der Netzbetreiber die Angaben im Register, damit ist der Vorgang komplett.
Fristen und Folgen bei Versäumnis
Die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme. Solange die Registrierung fehlt, muss der Netzbetreiber die EEG-Vergütung nach § 52 EEG kürzen: bei längeren Versäumnissen summiert sich das schmerzhaft. Zusätzlich ist die fehlende Registrierung eine Ordnungswidrigkeit.
Auch Änderungen sind meldepflichtig: Betreiberwechsel (etwa bei Hofübergabe), Leistungserweiterung, Stilllegung. Die Frist beträgt ebenfalls einen Monat.
Typische Stolperstellen aus der Praxis
Häufigster Fehler: Brutto-Modulleistung und Wechselrichterleistung verwechselt, maßgeblich für die Vergütungsstufen ist die Modulleistung in kWp. Zweiter Klassiker: Der Speicher wird vergessen, weil er „zur Anlage gehört“, er ist aber eine eigene registrierungspflichtige Einheit.
Und bei Erweiterungen gilt: Die neue Teilanlage wird separat mit eigenem Inbetriebnahmedatum registriert; für die Vergütung werden Anlagen auf demselben Grundstück innerhalb bestimmter Zeiträume zusammengefasst. Details dazu im Artikel zur Dimensionierung.
Nächster Schritt
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Häufige Fragen
Kostet die Registrierung etwas?
Nein, das Marktstammdatenregister ist kostenlos. Dienstleister, die für die „Anmeldung“ Gebühren verlangen, braucht niemand: der Vorgang ist in unter einer Stunde selbst erledigt.
Muss ich Balkonkraftwerke und Inselanlagen auch anmelden?
Steckersolargeräte ja, über das vereinfachte Verfahren. Reine Inselanlagen ohne jede Netzverbindung sind ausgenommen, sobald eine Verbindung zum Netz besteht oder möglich ist, gilt die Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen MaStR und Netzbetreiber-Anmeldung?
Die Netzanmeldung regelt den Anschluss und die Einspeisung mit Ihrem Verteilnetzbetreiber, das MaStR ist die amtliche Registrierung bei der Bundesnetzagentur. Beides ist Pflicht, eines ersetzt das andere nicht.
Ich habe die Frist verpasst, was jetzt?
Sofort nachregistrieren. Die Kürzung endet mit der Registrierung; rückwirkend verlorene Vergütung lässt sich meist nicht zurückholen. Je schneller Sie handeln, desto kleiner der Schaden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Alle Zahlen sind unverbindliche Richtwerte auf Basis öffentlich verfügbarer Marktdaten (Stand Juli 2026) und können sich ändern. Verbindliche Konditionen erhalten Sie bei einem Fachbetrieb sowie Ihrem Steuerberater.
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