HofErtrag

Solarspitzengesetz: Was Landwirte bei neuen PV-Anlagen jetzt beachten müssen

Seit Februar 2025 gelten für Neuanlagen neue Spielregeln. Sie klingen dramatischer, als sie wirtschaftlich sind, wenn die Planung sie von Anfang an mitdenkt.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Große Dachanlage speist Strom ins Netz

Die kurze Antwort

Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung für Neuanlagen; 2026 greift das ab zwei zusammenhängenden Negativstunden. Ausgefallene Stunden werden am Ende des Förderzeitraums zur Hälfte nachgeholt. Zusätzlich gilt: Ohne intelligentes Messsystem ist die Einspeiseleistung neuer Anlagen auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt. Wirtschaftlich kostet das gut geplante Hofanlagen mit Eigenverbrauch typisch nur wenige Prozent des Ertrags, Speicher und Ost-West-Auslegung fangen den Rest ab.

Was das Gesetz regelt

Das „Solarspitzengesetz“ (offiziell: Gesetz zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen) reagiert auf die immer häufigeren Stunden mit negativen Börsenstrompreisen um die Mittagszeit. Kern für Neuanlagen seit dem 25. Februar 2025: In diesen Stunden gibt es keine EEG-Vergütung mehr.

2026 greift die Regel ab zwei zusammenhängenden Negativstunden, ab 2027 ab der ersten Stunde. Als Ausgleich verlängert sich der Förderzeitraum am Ende, allerdings nur um die Hälfte der ausgefallenen Stunden.

Die 60-Prozent-Regel verstehen

Ohne intelligentes Messsystem ist die Einspeiseleistung neuer Anlagen auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt, gemessen an der installierten Modulleistung. Klingt hart, kostet aber wenig: Die Spitzen oberhalb von 60 Prozent treten nur an wenigen Stunden im Jahr auf, der Energieverlust liegt meist unter 5 Prozent, bei Eigenverbrauch noch darunter, weil der Betrieb die Spitze selbst wegkonsumiert.

Mit intelligentem Messsystem und Steuerbox entfällt die starre Kappung; dann steuert der Netzbetreiber bei Bedarf. Der Smart-Meter-Rollout läuft, neue Anlagen ab 7 kWp kommen priorisiert dran.

Was das wirtschaftlich wirklich bedeutet

Negativpreisstunden konzentrieren sich auf sonnige Frühjahrs- und Sommermittage, genau dann, wenn Hofanlagen ohnehin am meisten selbst verbrauchen können. Für eine typische Eigenverbrauchsanlage summieren sich die Vergütungsausfälle auf wenige Prozent der Einspeiseerlöse; die Eigenverbrauchsersparnis bleibt unberührt.

Kritischer ist es für reine Volleinspeiser ohne Speicher: Sie tragen die Ausfälle voll. Wer heute plant, plant deshalb Eigenverbrauch und Speicherfähigkeit gleich mit.

Die richtigen Antworten in der Planung

Erstens: Speicher, er lagert Strom aus Negativstunden ein, statt ihn zu verschenken (rund 250 bis 450 €/kWh nutzbarer Kapazität bei Gewerbespeichern). Zweitens: Ost-West-Ausrichtung, sie glättet die Mittagsspitze, die Negativpreise verursacht. Drittens: flexible Verbraucher wie Wärmepumpe, Kühlung oder E-Maschinen in die Mittagsstunden legen.

Alle drei Hebel stehen in eigenen Artikeln im Detail. Und in der Gesamtrechnung gilt weiterhin: Die Amortisation liegt typischerweise 8 bis 12 Jahre, bei hohem Eigenverbrauch auch unter 8 Jahre: das Gesetz verschiebt sie um Monate, nicht um Jahre.

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Häufige Fragen

Gilt das Solarspitzengesetz auch für Bestandsanlagen?

Die Negativpreis-Regel gilt für Neuanlagen ab dem 25. Februar 2025. Bestandsanlagen behalten ihre Konditionen; freiwillige Umstellungen mit Prämien sind möglich, aber genau zu prüfen.

Wie erfahre ich, wann Preise negativ sind?

Die Börsenpreise (Day-Ahead) sind öffentlich, etwa über die Plattformen der Strombörse oder Energie-Apps. Direktvermarkter und moderne Energiemanagement-Systeme berücksichtigen sie automatisch.

Lohnt sich PV trotz der neuen Regeln noch?

Ja. Der wirtschaftliche Kern der Hof-PV ist der Eigenverbrauch, und den berühren die Regeln nicht. Die Einspeiseerlöse sinken um wenige Prozent, einplanen, nicht überbewerten.

Bekomme ich die ausgefallenen Stunden ersetzt?

Teilweise: Der Förderzeitraum verlängert sich am Ende um die Hälfte der Ausfallstunden. Vier Negativstunden ergeben also zwei Nachholstunden: ein Ausgleich, kein voller Ersatz.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Alle Zahlen sind unverbindliche Richtwerte auf Basis öffentlich verfügbarer Marktdaten (Stand Juli 2026) und können sich ändern. Verbindliche Konditionen erhalten Sie bei einem Fachbetrieb sowie Ihrem Steuerberater.

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