HofErtrag

Post-EEG: Weiterbetrieb der PV-Anlage nach 20 Jahren Förderung

Nach 20 Jahren läuft die feste Vergütung aus. Das ist kein Ende, sondern der Beginn der günstigsten Phase: Die Anlage ist abbezahlt und produziert weiter.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Ältere Solaranlage im warmen Abendlicht

Die kurze Antwort

Eine abgeschriebene Anlage produziert nach 20 Jahren noch 85 bis 90 Prozent ihrer Leistung: bei minimalen Kosten. Die beste Option ist meist maximaler Eigenverbrauch, ergänzt um einen Reststromverkauf über Direktvermarkter oder PPA. Rückbau ist fast immer die schlechteste Wahl.

Was nach 20 Jahren wirklich passiert

Mit dem 21. Betriebsjahr endet die feste Einspeisevergütung. Die Anlage ist technisch nicht am Ende: Qualitätsmodule liefern noch 85 bis 90 Prozent ihrer Anfangsleistung, und die Investition ist längst bezahlt. Was bleibt, sind niedrige laufende Kosten, jede erzeugte Kilowattstunde ist ab jetzt fast reiner Gewinn.

Das Einzige, was fehlt, ist der garantierte Abnahmepreis. Genau darum geht es beim Weiterbetrieb: den erzeugten Strom möglichst wertvoll zu nutzen.

Option 1: Eigenverbrauch maximieren

Die mit Abstand beste Verwertung ist der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für je nach Abnahmemenge und Vertrag meist zwischen 20 und 30 ct/kWh: ein Vielfaches jeder Einspeisevergütung. Für aktive Betriebe ist das der Hauptgrund, weiterzubetreiben.

Wer den Eigenverbrauch nach Förderende noch heben will, denkt jetzt über einen (dann günstigen gebrauchten oder neuen) Speicher, eine Wärmepumpe oder flexible Verbraucher nach. Die Anlage liefert den Strom praktisch umsonst.

Option 2: Reststrom verkaufen

Den nicht selbst verbrauchten Strom nimmt ein Direktvermarkter zu Börsenpreisen ab: für Post-EEG-Anlagen gibt es spezielle, unkomplizierte Tarife. Alternativ liefert ein Stromliefervertrag (PPA) mit einem Abnehmer feste Preise über mehrere Jahre.

Auch die Weitergabe an Nachbarn, Betriebe im Umfeld oder über Mieterstrom-ähnliche Modelle ist denkbar, aber regulatorisch aufwendiger. Für die meisten Höfe ist die Kombination Eigenverbrauch plus einfacher Direktvermarkter die pragmatischste Lösung.

Option 3: Repowering, und wann Rückbau

Ist die alte Anlage klein und das Dach groß, kann sich Repowering lohnen: alte Module runter, moderne mit deutlich mehr Leistung drauf. Das ist faktisch eine Neuanlage mit neuer Förderung: die aktuellen Regeln (Solarspitzengesetz, 60-Prozent-Regel) gelten dann.

Rückbau ohne Ersatz ist fast immer die schlechteste Option: Man verschenkt eine bezahlte, funktionierende Anlage. Sinnvoll ist er nur, wenn Dach oder Statik ohnehin saniert werden müssen, dann ist es eher ein Neustart als ein Ende.

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Reststrom sinnvoll vermarkten

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Häufige Fragen

Muss ich meine Anlage nach 20 Jahren abbauen?

Nein. Es gibt keine Pflicht zum Rückbau bei Dachanlagen. Sie können unbegrenzt weiterbetreiben, solange die Anlage sicher ist: der elektrische Check wird dabei umso wichtiger.

Wie viel bekomme ich noch für eingespeisten Strom?

Über einen Post-EEG-Direktvermarkter etwa den Börsenpreis abzüglich einer kleinen Gebühr. Das schwankt, liegt aber deutlich unter der alten Vergütung. Deshalb ist Eigenverbrauch die klar bessere Verwertung.

Lohnt sich ein Speicher erst nach Förderende?

Oft ja. Ohne Einspeisevergütung wird jede selbst genutzte Kilowattstunde besonders wertvoll, und Speicherpreise sind heute niedrig. Für viele Bestandsanlagen ist das der wirtschaftlichste Moment zum Nachrüsten.

Was ist bei der Technik nach 20 Jahren zu beachten?

Vor allem die Sicherheit: ein gründlicher E-Check, Prüfung von Kontakten und Wechselrichter. Der Wechselrichter wurde in dieser Zeit meist schon einmal getauscht; steht der nächste an, lohnt die Abwägung Weiterbetrieb oder Repowering.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Alle Zahlen sind unverbindliche Richtwerte auf Basis öffentlich verfügbarer Marktdaten (Stand Juli 2026) und können sich ändern. Verbindliche Konditionen erhalten Sie bei einem Fachbetrieb sowie Ihrem Steuerberater.

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