HofErtrag

Direktvermarktung und Marktprämie: ab wann Pflicht, und ab wann sie sich lohnt

Statt fester Einspeisevergütung verkauft ein Direktvermarkter Ihren Strom an der Börse, der Staat gleicht die Differenz per Marktprämie aus. Für große Anlagen ist das Pflicht, für mittlere eine Option, und die Rechnung ist einfacher, als sie klingt.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Modulreihen einer Solaranlage aus der Luft

Die kurze Antwort

Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht. Im Marktprämienmodell erhalten Sie den Börsenerlös plus Marktprämie, zusammen etwa den anzulegenden Wert, minus Vermarktungsentgelt (typisch 0,2 bis 0,5 ct/kWh). Unter 100 kWp lohnt der freiwillige Wechsel selten; oberhalb ist er ohnehin gesetzt und in seriösen Kalkulationen eingepreist.

So funktioniert das Marktprämienmodell

Ihr Direktvermarkter verkauft den eingespeisten Strom an der Strombörse. Weil der Börsenpreis meist unter dem EEG-Satz liegt, zahlt der Netzbetreiber die Differenz als Marktprämie aus. Unterm Strich landen Sie nahe am anzulegenden Wert Ihrer Anlage. Die aktuellen Sätze stehen im Artikel Einspeisevergütung 2026, abzüglich des Entgelts für den Vermarkter.

Der Vermarkter übernimmt Prognosen, Fahrpläne und Abrechnung; Sie brauchen dafür eine fernsteuerbare Anlage mit entsprechender Technik.

Pflicht ab 100 kWp. Was das kostet

Anlagen ab 100 kWp müssen in die Direktvermarktung (Details zur Pflicht). Die Vermarktungsentgelte liegen 2026 typischerweise bei 0,2 bis 0,5 ct/kWh; dazu kommen einmalig Technik-Kosten für Fernsteuerbarkeit und Messkonzept. Bei einer 150-kWp-Anlage mit 100.000 kWh Einspeisung reden wir über 200 bis 500 € Entgelt pro Jahr, spürbar, aber kein Renditekiller.

PostenRichtwert 2026
Vermarktungsentgelt0,2 bis 0,5 ct/kWh
Beispiel 150 kWp (100.000 kWh)200 bis 500 € pro Jahr
EinmaligTechnik für Fernsteuerbarkeit und Messkonzept

Vergleichen Sie Vermarkter wie Stromverträge: Entgelt, Vertragslaufzeit, Umgang mit negativen Preisen und Zusatzservices unterscheiden sich.

Negative Preise: hier trennt sich die Spreu

Seit dem Solarspitzengesetz entfällt die Förderung in Stunden mit negativen Börsenpreisen. Gute Direktvermarkter regeln Ihre Anlage in diesen Stunden ab oder vermarkten flexibel, etwa in Kombination mit einem Speicher, der die Energie in besser bezahlte Stunden verschiebt. Genau hier entsteht künftig der Mehrwert der Direktvermarktung über die Pflicht hinaus.

Fragen Sie jeden Anbieter konkret: Was passiert bei negativen Preisen, und was kostet die Abregelungs-Logik?

Lohnt der freiwillige Wechsel unter 100 kWp?

Meist nicht. Die feste Vergütung ist bequem, sicher und entgeltfrei; der Börsenmehrwert kleiner Anlagen deckt das Vermarktungsentgelt selten. Interessant wird der Wechsel mit Speicher und flexibler Fahrweise oder bei Post-EEG-Anlagen, die ohnehin neue Erlöswege brauchen. Für alle anderen gilt: Eigenverbrauch optimieren bringt mehr als Vermarktungs-Feintuning. Die Hebel zeigt Stromkosten senken.

Nächster Schritt

Reststrom sinnvoll vermarkten

Für nicht selbst verbrauchten Strom. Etwa nach dem Förderende. Zählt eine gute Abnahme- oder Direktvermarktungslösung. Was dann sinnvoll ist, erklärt unser Ratgeber.

Zum Ratgeber

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Häufige Fragen

Verdiene ich in der Direktvermarktung mehr als mit fester Vergütung?

In Summe landen Sie durch die Marktprämie nahe am gleichen Wert, minus Vermarktungsentgelt. Mehrerlöse entstehen erst durch Flexibilität, etwa Speicher-Einsatz in Hochpreisstunden.

Muss meine Anlage technisch nachgerüstet werden?

Direktvermarktung setzt Fernsteuerbarkeit und ein passendes Messkonzept voraus. Bei Neuanlagen ab 100 kWp plant der Errichter das mit ein; die Kosten gehören ins Angebot.

Kann ich den Direktvermarkter wechseln?

Ja, üblich sind Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren mit anschließender Wechselmöglichkeit zum Monats- oder Quartalsende. Der Wechsel läuft ähnlich unkompliziert wie ein Stromanbieterwechsel.

Was ist der Unterschied zwischen Marktprämie und PPA?

Die Marktprämie ist das geförderte Standardmodell im EEG. Ein PPA ist ein freier Liefervertrag mit einem Abnehmer zu verhandelten Preisen, relevant vor allem für große oder ausgeförderte Anlagen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Alle Zahlen sind unverbindliche Richtwerte auf Basis öffentlich verfügbarer Marktdaten (Stand Juli 2026) und können sich ändern. Verbindliche Konditionen erhalten Sie bei einem Fachbetrieb sowie Ihrem Steuerberater.

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