Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze erklärt
Wie hoch die EEG-Vergütung für Überschuss- und Volleinspeisung 2026 ist, wie sie sich entwickelt und warum der Eigenverbrauch für Betriebe meist wichtiger ist als die Einspeisung.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten
Die aktuellen Sätze 2026
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Zahlung für Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Sie wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, von der Bundesnetzagentur festgelegt und gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang fest.
Für Anlagen mit Überschusseinspeisung gelten seit dem 1. August 2026: bis 10 kWp 7,70 ct/kWh, von 10 bis 40 kWp 6,66 ct/kWh und von 40 bis 100 kWp 5,44 ct/kWh. Bei Volleinspeisung liegen die Sätze höher, für Betriebe mit hohem Eigenverbrauch ist aber die Überschusseinspeisung fast immer die wirtschaftlichere Wahl.
| Anlagenteil | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Sätze für Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027, dann 20 Jahre fest, anteilig je Leistungsstufe (Quelle: Bundesnetzagentur).
Überschuss- oder Volleinspeisung?
Bei der Überschusseinspeisung nutzen Sie den Strom zuerst selbst und speisen nur den Rest ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz. Für landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Tagesverbrauch ist die Überschusseinspeisung in aller Regel klar überlegen, weil der Eigenverbrauch teuren Netzstrom ersetzt und damit deutlich mehr wert ist als die Einspeisevergütung.
Wie sich die Vergütung entwickelt
Die Sätze sinken seit 2024 alle sechs Monate um rund ein Prozent. Die letzte Absenkung war zum 1. August 2026, die nächste folgt zum 1. Februar 2027. Wer sich die aktuelle Vergütung über volle 20 Jahre sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme nicht unnötig hinauszögern, denn maßgeblich ist immer das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Auftrag.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Reform-Entwurf beschlossen: Für neue Anlagen soll die feste Einspeisevergütung ab dem 1. Januar 2027 durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Bis das als Gesetz in Kraft tritt, gilt das bestehende EEG. Für Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen, gilt weiterhin das bestehende EEG mit der festen Vergütung über 20 Jahre. Den konkreten Stand klärt am besten Ihr Fachbetrieb zum Zeitpunkt der Planung.
Was das für Ihre Rechnung bedeutet
Unterschätzen Sie die Einspeisung nicht, aber überschätzen Sie sie auch nicht. Bei einer typischen Hofanlage macht der eingesparte Eigenverbrauch den größten Teil des wirtschaftlichen Nutzens aus, die Einspeisevergütung kommt als planbare Zusatzeinnahme obendrauf. Unser Rechner berücksichtigt beide Komponenten getrennt und mit den aktuellen Sätzen.
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Jetzt Wirtschaftlichkeit berechnenDieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Alle Zahlen sind unverbindliche Richtwerte auf Basis öffentlich verfügbarer Marktdaten (Stand Juni 2026) und können sich ändern. Verbindliche Konditionen erhalten Sie bei einem Fachbetrieb sowie Ihrem Steuerberater.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 gilt bei Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh von 10 bis 40 kWp und 5,44 ct/kWh von 40 bis 100 kWp. Die Sätze sinken halbjährlich um rund 1 Prozent.
Lohnt sich Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung?
Für die meisten Höfe mit eigenem Stromverbrauch ist die Überschusseinspeisung wirtschaftlicher, weil selbst genutzter Strom rund 20 bis 30 ct/kWh Netzbezug ersetzt, deutlich mehr als die Einspeisevergütung bringt. Volleinspeisung lohnt nur ohne nennenswerten Eigenverbrauch.
Wie lange gilt die Einspeisevergütung?
Die feste Vergütung wird ab Inbetriebnahme für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gezahlt. Danach ist ein Weiterbetrieb über Eigenverbrauch oder einen Direktvermarkter möglich.
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