HofErtrag

Direktvermarktungspflicht ab 100 kWp: Was auf größere Hof-Anlagen zukommt

Die 100-kWp-Marke ist keine Wirtschaftlichkeits-, sondern eine Verwaltungsgrenze: Ab hier verkauft nicht mehr der Netzbetreiber Ihren Strom, sondern Sie.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Große Solaranlage aus der Vogelperspektive

Die kurze Antwort

Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht, ab 750 kWp führt der Weg über die EEG-Ausschreibung. In der Praxis übernimmt ein Direktvermarkter Verkauf und Abwicklung für typischerweise 0,1 bis 0,4 ct/kWh. Über die Marktprämie erhalten Sie im Ergebnis den anzulegenden Wert Ihrer Anlage, wirtschaftlich ändert sich damit wenig.

Was Direktvermarktung bedeutet

Im Marktprämienmodell verkauft ein Direktvermarkter Ihren Strom an der Börse. Liegt der Börsenerlös unter dem anzulegenden Wert Ihrer Anlage, gleicht die Marktprämie die Differenz aus. Unterm Strich landen Sie beim gleichen Vergütungsniveau wie in der festen Einspeisevergütung, abzüglich des Dienstleisterentgelts.

Technische Voraussetzung: Die Anlage muss fernsteuerbar sein, damit der Vermarkter sie bei Negativpreisen oder Netzengpässen regeln kann.

Ab wann sie Pflicht ist

Neuanlagen ab 100 kWp installierter Leistung müssen in die Direktvermarktung. Darunter ist sie freiwillig, interessant wird das, wenn die Börsenerlöse dauerhaft über der festen Vergütung liegen oder besondere Vermarktungsmodelle locken.

Wichtig für die Planung: Für die Schwelle zählt die Zusammenfassung von Anlagen auf demselben Grundstück innerhalb von zwölf Monaten. Wer knapp unter 100 kWp bleiben will, muss das sauber dokumentieren.

Kosten und Anbieterwahl

Direktvermarkter verlangen je nach Anlagengröße und Paket etwa 0,1 bis 0,4 ct/kWh oder eine monatliche Pauschale. Bei einer 150-kWp-Anlage mit rund 140.000 kWh Jahresertrag reden wir über wenige hundert Euro im Jahr, ärgerlich, aber kein Renditekiller.

Vergleichen lohnt trotzdem: Unterschiede gibt es bei Mindestlaufzeiten, der Abrechnungstransparenz und Zusatzleistungen wie Marktwert-Optimierung oder Speichervermarktung.

Ab 750 kWp: die Ausschreibung

Größere Projekte müssen sich ihre Vergütung in den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ersteigern. Zur Einordnung die letzte Runde: Höchstwert 5,79 ct/kWh, mengengewichteter Durchschnittszuschlag 4,94 ct/kWh (Gebotstermin 1. März 2026). Wer keinen Zuschlag hat, darf die Anlage zwar bauen, bekommt aber keine EEG-Förderung, dann zählen Eigenverbrauch oder ein Stromliefervertrag (PPA).

SchwelleWas gilt
bis 100 kWpDirektvermarktung freiwillig, feste Einspeisevergütung möglich
ab 100 kWpDirektvermarktungspflicht (Marktprämie)
ab 750 kWpVergütung nur über EEG-Ausschreibung (zuletzt Höchstwert 5,79 ct, Ø 4,94 ct)

Für die meisten Hofdächer ist das kein Thema; relevant wird es bei großen Hallen-Portfolios und Freiflächenprojekten. Die Grundlagen dazu stehen im Ausschreibungs-Artikel.

Nächster Schritt

Reststrom sinnvoll vermarkten

Für nicht selbst verbrauchten Strom. Etwa nach dem Förderende. Zählt eine gute Abnahme- oder Direktvermarktungslösung. Was dann sinnvoll ist, erklärt unser Ratgeber.

Zum Ratgeber

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Häufige Fragen

Muss ich mich selbst um die Börsenvermarktung kümmern?

Nein. Der Direktvermarkter übernimmt Handel, Prognosen und Abrechnung. Ihr Aufwand beschränkt sich auf Vertrag, Fernsteuerbarkeit und die monatliche Kontrolle der Abrechnung.

Was passiert bei negativen Börsenpreisen?

In Negativpreisstunden entfällt die Marktprämie nach den Regeln des Solarspitzengesetzes. Ein guter Vermarkter regelt die Anlage dann ab oder lenkt den Strom in den Speicher: deshalb gehört die Speicherfrage in jedes Direktvermarktungskonzept.

Kann ich unter 100 kWp freiwillig in die Direktvermarktung?

Ja, jederzeit mit Monatsfrist wechseln, und auch zurück. Für kleine Anlagen lohnt es sich meist erst, wenn Vermarkter attraktive Konditionen für Speicherflexibilität bieten.

Zählen mehrere Anlagen auf dem Hof zusammen?

Für die 100-kWp-Schwelle werden Anlagen auf demselben Grundstück zusammengefasst, wenn sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten in Betrieb gehen. Erweiterungen deshalb zeitlich und rechtlich sauber planen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Alle Zahlen sind unverbindliche Richtwerte auf Basis öffentlich verfügbarer Marktdaten (Stand Juli 2026) und können sich ändern. Verbindliche Konditionen erhalten Sie bei einem Fachbetrieb sowie Ihrem Steuerberater.

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